Stecker in einer Steckdose
Der schnellere technische Stromwechsel soll auch den Wettbewerb der Anbieter weiter ankurbeln und damit zu positiven Effekten bei den Preisen für Verbrauchern führen. Bildrechte: IMAGO/Kosecki

Energieversorgung Stromanbieter wechseln: Das ändert sich ab 6. Juni

12. Mai 2025, 16:46 Uhr

Ein Stromanbieterwechsel soll bald technisch in 24 Stunden möglich sein. Energieexpertin Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen sagt, welche Vorteile das Verbrauchern bringt. Bei Umzügen gibt es jetzt auch Neues zu beachten, rät sie, damit keine unnötigen Extrakosten entstehen.

Ein Wechsel des Stromanbieters soll nun an Werktagen technisch in 24 Stunden möglich sein. Was bedeutet das genau?

Claudia Kreft: Ein Sofortwechsel des Stromanbieters bleibt weiterhin ausgeschlossen – denn Kündigungsfristen gelten nach wie vor. Wer etwa vier Wochen Kündigungsfrist hat, muss diese wie bisher einhalten. Doch nach Ablauf des Vertrags geht es jetzt deutlich schneller: Innerhalb eines Werktags soll der neue Anbieter liefern. Das macht den Wechsel zwar nicht spontan möglich, aber wesentlich reibungsloser und planbarer.

Die Neuregelung verkürzt nicht nur Wartezeiten, sondern soll auch mehr Dynamik in den Markt bringen. Anbieter haben nun bessere Chancen, mit attraktiven Preisen und Konditionen zu punkten – was den Wettbewerb ankurbelt und langfristig für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbare Vorteile bringen kann.

Die Neuregelung verkürzt nicht nur Wartezeiten, sondern soll auch mehr Dynamik in den Markt bringen. Anbieter haben nun bessere Chancen, mit attraktiven Preisen und Konditionen zu punkten.

Bisher musste der technische Wechsel in drei Wochen vollzogen werden können. Wann konnte es passieren, dass dies überhaupt so lange dauerte?

Obwohl der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde, mussten Verbraucher in einigen Fällen wochenlang auf ihren neuen Stromtarif warten. Der Grund waren langwierige Abläufe: Netzbetreiber und bisheriger Anbieter nutzten Fristen bis zum letzten Tag aus, technische Schnittstellen funktionierten nicht reibungslos, und der Austausch von Zählerständen oder Kundendaten zog sich hin. So wurde der Wechsel zur Geduldsprobe – selbst wenn eigentlich alles geklärt war.

Claudia Kreft
Claudia Kreft ist Referatsleiterin Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Bildrechte: Claudia Kreft/Verbraucherzentrale Thüringen

Festlegung im Energiewirtschaftsgesetz Die Änderung ist eine Neuerung im Energiewirtschaftsgesetz. Damit wird eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht überführt.

Gebraucht wird nun eine sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID). Wofür ist die?

Diese elfstellige Identifikationsnummer für jede Verbrauchsstelle gibt es bereits seit 2018, doch ab Juni wird sie für Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals wirklich relevant. Ohne diese Kennziffer ist ein Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden künftig nicht möglich. Die Nummer kennzeichnet eine bestimmte Verbrauchsstelle und sie bleibt stabil, auch wenn etwa ein neuer Zähler eingebaut wird und sich dadurch die Zählernummer ändert. Deshalb ist es für Verbraucher besonders wichtig zu wissen: Die MaLo-ID oder die Zählernummer niemals leichtfertig herausgeben! Dritte können mit diesen Nummern im Namen des Kunden Verträge kündigen oder neue Verträge abschließen. Wenn also jemand am Telefon oder an der Haustür dazu auffordert, die letzte Stromrechnung hervorzuholen, sollte das sofort alle Alarmglocken schrillen lassen. Mein Energieversorger kennt meine Daten bereits – alle anderen gehen die Daten nichts an.

Mein Energieversorger kennt meine Daten bereits – alle anderen gehen die Daten nichts an.

Was muss bei einem Umzug beachtet werden? Hier ändert sich ja nun auch etwas?

Bislang war es beim Umzug kein Problem, wenn der Stromvertrag vergessen wurde: Wer etwa am 1. März eine neue Wohnung bezog und erst am 25. März daran dachte, den alten Vertrag zu kündigen, konnte dies rückwirkend nachholen – bis zu sechs Wochen lang. Der Wechsel klappte trotzdem reibungslos. Ab dem 6. Juni 2025 ist das nicht mehr möglich. Wer nun etwa am 1. Juli umzieht und erst zehn Tage später feststellt, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, hat das Nachsehen. Eine rückwirkende Anmeldung beim Versorger ist ausgeschlossen. In solchen Fällen springt automatisch der Grundversorger ein – oft mit deutlich höheren Preisen. Wer Kosten und Aufwand vermeiden will, sollte sich also frühzeitig um die Stromversorgung kümmern.

Wer Kosten und Aufwand vermeiden will, sollte sich also frühzeitig um die Stromversorgung kümmern.

Was ist, wenn der Vormieter den Stromvertrag nicht gekündigt hat?

Das ist einer der problematischsten Fälle. Kündigt der Vormieter seinen Stromvertrag nicht rechtzeitig, läuft dieser über denselben Zähler einfach weiter – und der Nachmieter steckt in der Falle. Für den Verbrauch in der Übergangszeit müssen sich Vor- und Nachmieter einigen, wie sie die Kosten untereinander aufteilen. Um solchen Ärger zu vermeiden, hilft nur eines: den Stromanbieter frühzeitig informieren und zum Einzug einen eigenen Vertrag abschließen.

Tipp Es ist ratsam abzuklären, ob der Vormieter den Stromvertrag mit dem Datum seines Auszuges auch gekündigt hat, damit nicht zwei Stromverträge parallel für einen Anschluss vorhanden sind.

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