Ab Juni Mutterschutz bei Fehlgeburten ab 13. Schwangerschaftswoche
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16. Mai 2025, 15:37 Uhr
Ab Juni gibt es neue Regelungen zum Mutterschutz. Dann gelten auch für Frauen, die Fehlgeburten erleiden, Schutzfristen. Bisher konnten Betroffene lediglich versuchen, sich krankschreiben zu lassen.
Länge der Schutzfrist hängt von Schwangerschaftswoche ab
Ab Juni haben auch Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschutz. Wie lang dieser ausfällt, hängt von der Schwangerschaftswoche ab, in der das Kind verloren wird:
- ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen Schutzfrist,
- ab der 17. Schwangerschaftswoche: sechs Wochen Schutzfrist,
- ab der 20. Schwangerschaftswoche: acht Wochen Schutzfrist.
In dieser Zeit dürfen betroffene Frauen dann nicht vom Arbeitgeber beschäftigt werden – außer sie möchten das ausdrücklich. Zudem muss Mutterschaftsgeld gezahlt werden.
Gilt der Mutterschutz bei Fehlgeburten auch für Selbstständige?
Nach Angaben des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) können auch selbstständige Frauen in den entsprechenden Wochen Mutterschutzgeld erhalten, wenn sie einen Krankengeldtarif in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen haben.
Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband weist auf MDR-Anfrage darauf hin, dass Mitglieder wie Selbstständige Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes erhalten.
Mehrere tausend Betroffene pro Jahr
Auf Frage des MDR, wie viele Frauen jährlich von der Anpassung betroffen sein werden, antwortet das Bundesfamilienministerium: "Das Fraunhofer-Institut geht von circa 6.000 Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche im Jahr aus." Bisher gab es keine Schutzfrist für Fehlgeburten. Mütter konnten lediglich versuchen, eine Krankschreibung zu erhalten.
Beim GKV-Spitzenverband wird die neue Mutterschutzregelung begrüßt, sagt Claudia Widmaier vom Stabsbereich Kommunikation: "Ein gestaffelter Mutterschutz ist unter sozialen aber auch unter ökonomischen Aspekten nachhaltig. Jede Frau sollte ausreichend Zeit erhalten, sich von den seelischen und körperlichen Strapazen einer Fehlgeburt zu kurieren."
Bundesverband Kindstod für Mutterschutz auch in ersten 12 Wochen
"Wir begrüßen die neuen Regelungen als einen guten und wichtigen ersten Schritt, um den besonderen Belastungen von Eltern nach einer stillen Geburt oder Fehlgeburt besser Rechnung zu tragen", antwortet Tina Henze, zweite Vorsitzende des Bundesverbands Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt, auf MDR-Anfrage. Durch die Anpassung des Gesetzes gebe es mehr rechtliche Sicherheit und dringend benötigte Schutzzeiten würden ermöglicht.
Allerdings wünscht man sich weitere Entwicklungen, inbesondere in Bezug auf das erste Trimester, so Henze: "Viele Fehlgeburten ereignen sich in den ersten zwölf Wochen, und auch in dieser frühen Phase besteht ein erheblicher psychischer und körperlicher Bedarf an Schutz und Unterstützung." Zudem sollten laut Verband auch die Väter beziehungsweise andere Partnerpersonen in entsprechende Schutzregelungen stärker einbezogen werden.
Mutterschutz galt bisher schon bei Totgeburten
Ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm spricht man laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) von Totgeburten. Für diese galt auch bisher bereits die allgemeine Schutzfrist nach einer Entbindung.
MDR (jvo)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. April 2025 | 09:57 Uhr