Bad Blankenburg Prozess um totes Mädchen: Staatsanwaltschaft fordert hohe Haftstrafen wegen Mordes
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21. Mai 2025, 08:37 Uhr
Im Prozess um den Tod eines dreijährigen Mädchens in Bad Blankenburg hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen wegen Mordes durch Unterlassen gefordert. Wie die Ostthüringer Zeitung berichtet, wurde für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt - außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit könnte der Mann nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Für die Mutter des getöteten Mädchens beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von neun Jahren. Außerdem soll sie knapp 3.000 Euro an Kindergeld zurückzahlen, das nach dem Tod des Kindes weiter bezogen wurde.
Angeklagte sollen keine Hilfe geholt haben
Die Beweisaufnahme ergab laut Staatsanwaltschaft, dass das Mädchen schwer krank war. Beide Angeklagten hätten demnach darauf verzichtet, ärztliche Hilfe zu holen, bis das Kind schließlich verstarb. Der Angeklagte habe das Mädchen nach dessen Tod zum Jahresende 2020 unter der Terrasse einer Gartenhütte in Bad Blankenburg vergraben. Nach einem Hinweis des leiblichen Vaters fand die Polizei Mitte Januar 2023 dort die sterblichen Überreste des Kindes.
Die 23-jährige Mutter des Kindes und ihr damaliger Lebensgefährte müssen sich seit September 2024 vor dem Landgericht Gera wegen Mordes durch Unterlassen verantworten.
MDR (vle/jml)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 21. Mai 2025 | 07:30 Uhr