
Nach Amtsgerichtsurteil Tödlicher Unfall in Freiberg: Berufungsprozess ausgesetzt
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13. Mai 2025, 18:04 Uhr
Vor mehr als zwei Jahren ist eine Fußgängerin bei einem Autounfall in Freiberg getötet worden. Das Brisante an dem Fall: Die Autofahrerin, die die Frau angefahren hatte, soll danach weitergefahren sein. Ein erstes Urteil zur Fahrerflucht hat bereits das Amtsgericht Freiberg gesprochen: eine Freiheittsstrafe ohne Bewährung. Dagegen ging ihr Verteidiger in Berufung. Den Termin der Berufungsverhandlung am Dienstag nahm die Angaklagte jedoch nicht wahr. Nun muss ein neuer Termin gesucht werden.
Der Berufungsprozess um den Tod einer Fußgängerin in Freiberg ist am Dienstag ausgesetzt worden. Eigentlich hätte das Verfahren am Landgericht Chemnitz in die nächste Runde gehen sollten, wie Gerichtssprecherin Marika Lang MDR SACHSEN sagte. Die Angeklagte sei allerdings nicht zum Prozessauftakt erschienen.
"Die Angeklagte hat 12:15 Uhr ein Attest eingereicht, welches die Krankheit eines ihrer Kinder bescheinigt", hieß es als Begründung vom Gericht. Da die Staatsanwaltschaft in der Kürze der Zeit die Stichhaltigkeit des Attests nicht habe prüfen können, sei es zur Aussetzung gekommen. Ein neuer Termin für die Berufungsverhandlung werde nun gesucht, so die Gerichtssprecherin.
Angeklagte räumte Vorwürfe ein
Bei dem ausgesetzten Berufungsprozess sollte es um einen tödlichen Unfall Anfang 2023 in Freiberg gehen. Dabei war eine 42 Jahre alte Mitarbeiterin des Freiberger Tierheims ums Leben gekommen.
Laut Polizei war diese auf dem Weg zur Arbeit von der 38 Jahre alten Angeklagten angefahren und gegen einen Baum geschleudert worden. Die Unfallfahrerin war nach dem Zusammenprall weitergefahren. Das Unfallopfer hatte schwere Verletzungen erlitten und war später im Krankenhaus gestorben. Vor Gericht hatte die Autofahrerin später gestanden, die Frau angefahren zu haben.
Urteil in erster Instanz härter, als von der Staatsanwaltschaft gefordert
Das Freiberger Amtsgericht verurteilte die Angeklagte im August vergangenen Jahres wegen fahrlässiger Tötung in Verbindung mit Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Außerdem sollten ihr Führerschein und ihr Auto eingezogen werden. Das Gericht entschied außerdem, dass der Angeklagten frühestens drei Jahre nach dem Urteil ein neuer Führerschein ausgestellt werden darf.
Der arbeitslosen Malerin und Lackiererin wurde weiterhin zur Last gelegt, nach dem Unfall mehrfach Auto gefahren zu sein, obwohl ihr Führerschein eingezogen worden war. Mit zwölf Monaten Haft ohne Bewährung fiel das Urteil des Amtsgerichtes höher aus, als die von der Staatsanwaltschaft beantragten elf Monate Freiheitsentzug.
MDR (mwa)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 13. Mai 2025 | 18:30 Uhr