Ein Gerichtshammer liegt auf dem Tisch.
Am Landgericht Dessau-Roßlau wurde ein Mann mit rechten Tattoo im Gesicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / U. J. Alexander

Ein Jahr ins Gefängnis NS-Symbole im Gesicht: 34-Jähriger aus Zerbst verurteilt

19. Mai 2025, 18:24 Uhr

Ein Mann aus Zerbst muss wegen Nazi-Tätowierungen im Gesicht ins Gefängnis. Das Landgericht Dessau-Roßlau verurteile ihn zu einem Jahr Haft ohne Bewährung.

Weil er in der Öffentlichkeit mit rechten Tätowierungen aufgefallen war, ist ein Mann aus Zerbst vom Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der 34-Jährige wurde des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in fünf Fällen schuldig gesprochen.

Laut Gericht trägt er unter anderem ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz und eine sogenannte Doppelsigrune (Kennzeichen der Waffen-SS) im Gesicht. Er habe seine Tätowierungen an mehreren Orten öffentlich gezeigt.

SS-Zeichen und Hakenkreuz im Gesicht

Weil der Angeklagte vorbestraft sei und während laufender Bewährung Straftaten begangen habe, sei die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.

Das Amtsgericht Zerbst hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Das Landgericht Dessau-Roßlau änderte das Urteil nun ab.

afp, MDR (Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. Mai 2025 | 18:00 Uhr

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